Patienteninformation

Vor dem Beginn Ihrer logopädischen Behandlung:
Bei Problemen hinsichtlich des Sprechens, der Sprache, der Stimme oder des Schluckens wenden Sie sich bitte zuerst an einen Arzt ihres Vertrauens. Dies kann ein Allgemeinmediziner, ein Hals-Nasen-Ohren-Arzt, ein Kinderarzt, ein Neurologe oder ein Arzt einer anderen Fachrichtung sein. Erkennt der Arzt die Notwendigkeit einer logopädischen Therapie, so wird er Ihnen eine entsprechende Heilmittelverordnung ausstellen.Nun können Sie telefonisch mit uns einen Termin vereinbaren.

Terminvergabe
Wir sind jederzeit gerne für Sie erreichbar. Da wir unseren Patienten während der Therapien die volle Aufmerksamkeit schenken möchten, sprechen Sie uns bitte eine Nachricht mit ihrem Namen, ihrem Anliegen und ihrer Telefonnummer auf den Anrufbeantworter, wir rufen Sie umgehend zurück.

Terminabsagen
Der Erfolg einer logopädischen Behandlung hängt wesentlich von Ihrer regelmäßigen aktiven Teilnahme ab. Daher ist es in Ihrem Interesse, die vereinbarten Behandlungstermine zuverlässig wahrzunehmen. Die Praxis wird nach dem Bestellsystem geführt. Das bedeutet für Sie regelmäßige Termine und kurze Wartezeiten. In der vereinbarten Behandlungszeit steht die Therapeutin ausschließlich zu Ihrer Verfügung. Sollten Sie einen vereinbarten Termin aus dringenden Gründen nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, uns dies so früh wie möglich mitzuteilen, spätestens jedoch 24 Stunden vor dem ursprünglich vereinbarten Termin, damit wir den Termin kurzfristig anderweitig vergeben können. Sprechen Sie hierzu bitte mit der behandelnden Therapeutin oder hinterlassen Sie uns eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter.

Gesetzlich versicherte Patienten
Versicherte gesetzlicher Krankenkassen, die älter als 18 Jahre sind und die logopädische Leistung gegenüber ihrer Krankenkasse abrechnen, sind zuzahlungspflichtig. Für Kinder ist die Behandlung kostenlos, da die Kosten komplett von der Krankenkasse übernommen werden. Nach den Heilmittelrichtlinien beträgt der Eigenanteil erwachsener Patienten 10 % der Behandlungskosten + 10 Euro Verordnungsgebühr. Weiterhin ausgenommen von dieser Zuzahlung sind alle Patienten, die von ihrer Krankenkasse befreit sind. Die Befreiung ist durch einen Befreiungsnachweis der Krankenkasse nachzuweisen.

Privat versicherte Patienten
Privat versicherte Patienten schließen mit Beginn der Therapie einen (nicht notwendigerweise schriftlich zu fixierenden) Behandlungsvertrag mit uns, als Ihre behandelnde Praxis, ab. Der Vertrag über die logopädische Behandlung ist ein Dienstleistungsvertrag. Nach Abschluss der verordneten Therapieeinheiten erhalten sie von mir eine Privatrechnung, welche sie dann in der Folge bei Ihrer privaten Krankenversicherung, Beihilfestelle oder sonstigen Kostenträgern einreichen können.